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Das Ausgleichsgebot des Art. 110 Abs. 1 S. 2 GG
Art. 110 I 2 GG gebietet den formalen Ausgleich von Einnahme und Ausgabe im Bundeshaushalt. An seiner Existenzberechtigung werden einerseits von der Volkswirtschaft, insbesondere den Vertretern der fiscal policy Zweifel erhoben, weil er deren Zielen, v.a. dem deficit spending in Rezessionsphasen, entgegensteht. Von juristischer Seite wird vereinzelt der Vorwurf erhoben, Art. 110 I 2 GG wäre mit dem Demokratiegebot unvereinbar. ...

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